Busführerschein – Grundlage der sicheren Personenbeförderung

Öffentliche Verkehrsmittel werden in der heutigen Zeit immer gefragter. Da wundert es nicht, dass auch Busfahrer auf dem Arbeitsmarkt gute Perspektiven haben. Wer diesen Job wirklich liebt und eine sichere Fahrweise beherrscht, der wird selbst in schlechten wirtschaftlichen Zeiten immer eine neue Arbeitsstelle finden. Doch der erste Schritt zu diesem Beruf ist der Busführerschein. Es gibt insgesamt vier verschiedene Busführerscheine, welche aufeinander aufbauen.

Busführerscheine im Überblick

Vorraussetzungen:

Um den Führerschein der Klasse D1 erhalten zu können, müssen Sie bereits im Besitz der Fahrerlaubnis-Klasse B sein. Außerdem müssen Sie mindestens 21 Jahre alt sein oder 18 Jahre bei einer Ausbildung zum Berufskraftfahrer. Der Bewerber muss in diesem Fall mindestens 1 Jahr den Führerschein der Klasse B besitzen.

Der Führerschein gilt für folgende Fahrzeuge:

Der Führerschein erlaubt Ihnen Kraftfahrzeuge — ausgenommen Krafträder — zur Personenbeförderung zu führen, welche für mehr als acht und nicht mehr als 16 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz ausgelegt sind und deren Länge max. 8m beträgt (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).

Theoretische Ausbildung:

Die theoretische Ausbildung umfasst 16 Doppelstunden (6x Grundunterricht, 10x klassenspezifischer Unterricht). Bei Vorbesitz der Führerscheinklasse C1 oder C verkürzt sich der Theorieunterricht auf 10 Doppelstunden (6x Grundunterricht, 4x klassenspezifischer Unterricht).

Praktische Ausbildung:

Die Zahl der Übungsstunden hängt davon ab, wie schnell Sie Lernfortschritte machen und kann daher nicht vorher festgelegt werden. Die vorgeschriebenen Pflichtfahrten richten sich danach, welche Führerscheinklassen Sie bereits besitzen:

Vorbesitz Grundausbildung Überland Autobahn Dunkelfahrt
Vorbesitz Klasse B und/oder C1, Fahrpraxis bis 2 Jahre 41 19 12 7
Vorbesitz Klasse B und/oder C1, Fahrpraxis mehr als 2 Jahre 16 8 4 4
Vorbesitz Klasse C, Fahrpraxis bis 2 Jahre 8 8 4 4
Vorbesitz Klasse C, Fahrpraxis mehr als 2 Jahre 6 4 2 2

Befristung des Führerscheins:

Die Fahrerlaubnis vorerst für fünf Jahre erteilt. Für eine Verlängerung um weitere fünf Jahre ist ein Eignungsnachweis notwendig. (Gesundheitszustand und Sehvermögen).

Wenn Sie älter als 50 Jahre sind, müssen Sie bei jeder Verlängerung zusätzlich ein Gutachten eines Arbeitsmediziners oder eine MPU über die Belastungsfähigkeit vorlegen.

Vorraussetzungen:

Um den Führerschein dieser Klasse zu erwerben, müssen Sie bereits im Besitz des Führerscheins der Klasse D1 sein.

Der Führerschein gilt für folgende Fahrzeuge:

Die Fahrerlaubnis berechtigt Sie zum führen einer Fahrzeugkombination aus Kraftfahrzeug der Klasse D1 und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 750 kg.

Praktische Ausbildung:

Der Gesetzgeber sieht für diese Fahrerlaubnis folgende 9 Pflichtfahrstunden (à 45min) vor:

  • 4 x Grundausbildung
  • 3 x Überland (Landstraße)
  • 1 x Autobahn
  • 1 x Beleuchtungsfahrten bei Nacht oder Dämmerung

Befristung des Führerscheins:

Dieser Führerschein wird vorerst für fünf Jahre erteilt. Eine Verlängerung um weitere fünf Jahre erfolgt nach einem Eignungstest (Gesundheitszustand und Sehvermögen).

Wenn Sie älter als 50 Jahre sind, müssen Sie bei jeder Verlängerung zusätzlich ein Gutachten eines Arbeitsmediziners oder eine MPU über die Belastungsfähigkeit vorlegen.

Vorraussetzungen:

Der Gesetzgeber legt für die Erteilung dieser Fahrerlaubnis verschiedene Voraussetzungen fest. Neben dem Vorbesitz des Führerscheins der Klasse B sehen wie folgt aus:

Qualifikation Mindestalter
Ohne Zusatzqualifikation 24
Nach Grundqualifikation (§4 Abs. 1 Nr. 1 BKrFQG)
mit „großerer“ IHK-Prüfung
21
Während und nach Abschluss einer Berufsausbildung* 20
Während und nach Abschluss einer Berufsausbildung*
im Linienverkehr bis 50 km
18
Nach „beschleunigter Grundqualifikation“(§4 Abs. 2 BKrFQG)
mit „kurzer“ IHK-Theorieprüfung
23
Nach „beschleunigter Grundqualifikation“ im Linienverkehr bis 50 km 21

Der Führerschein gilt für folgende Fahrzeuge:

Dieser LKW-Führerschein berechtigt Sie zur Beförderung von mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer. Ein Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg darf mitgeführt werden.

Theoretische Ausbildung:

Der Umfang der theoretischen Ausbildung richtet sich danach, welche Führerscheinklassen Sie bereits besitzen:

Vorbesitz Klasse B = 24 Unterrichtseinheiten
Vorbesitz Klasse C/D1 = 14 Unterrichtseinheiten
Vorbesitz Klasse C1 = 18 Unterrichtseinheiten

Praktische Ausbildung:

Für diesen Führerschein sieht der Gesetzgeber folgende Pflichtfahrstunden vor:

Vorbesitz Grundausbildung Überland Autobahn Dunkelfahrt
Vorbesitz Klasse B und/oder C1, Fahrpraxis bis 2 Jahre 45 22 14 8
Vorbesitz Klasse B und/oder C1, Fahrpraxis mehr als 2 Jahre 33 12 8 5
Vorbesitz Klasse C, Fahrpraxis bis 2 Jahre 14 16 8 6
Vorbesitz Klasse C, Fahrpraxis mehr als 2 Jahre 7 8 4 3
Vorbesitz Klasse D1 20 5 5 5

Befristung des Führerscheins:

Dieser Führerschein wird vorerst für fünf Jahre erteilt und kann durch einen Eignungsnachweis (Gesundheitszustand und Sehvermögen) jeweils um weitere fünf Jahre verlängert werden.

Vorraussetzungen:

Um den Führerschein der Klasse DE erwerben zu können, müssen Sie im Besitz der Fahrerlaubnisklasse D sein. Die Altersvoraussetzungen entsprechen denen der Klasse D.

Der Führerschein gilt für folgende Fahrzeuge:

Die Fahrerlaubnis der Klasse DE berechtigt Sie zum Führen von Kombination aus Kraftfahrzeug der Klasse D und einem Anhänger mit der zulässigen Gesamtmasse von über 750 kg.

Praktische Ausbildung:

Der Gesetzgeber schreibt für diesen Führerschein folgende 9 Pflichtfahrstunden (à 45min) vor:

  • 4 x Grundausbildung
  • 3 x Überland (Landstraße)
  • 1 x Autobahn
  • 1 x Beleuchtungsfahrten bei Nacht oder Dämmerung

Befristung des Führerscheins:

Die Fahrerlaubnis wird für vorerst fünf Jahre erteilt. Eine Verlängerung um weitere 5 Jahre erfolgt durch einen Eignungsnachweis (Gesundheitszustand und Sehvermögen).

Foto vom Fahrzeug für den Busführerschein
Busfahrstunde mit unseren Fahrlehrern

Befristung des Busführerscheins – der Sicherheit zu Liebe!

Nach Ihrer Fahrausbildung zum Busführerschein in unserer Fahrschule können Sie loslegen und in Ihrer beruflichen Zukunft Personen befördern. Da die Sicherheit Ihrer Fahrgäste dabei stets höchste Priorität hat, ist der Busführerschein auf fünf Jahre befristet. Nach fünf Jahren müssen Sie Ihren Busführerschein verlängern lassen. Hierzu ist eine Eignungsprüfung nötig. Nach bestandener Eignungsprüfung wird Ihre Fahrerlaubnis um weitere fünf Jahre verlängert.

Die Fahrausbildung in unserer Fahrschule

Damit Sie für die Beförderung von Fahrgästen auch bestens gewappnet sind und auch keine Angst vor der Fahrprüfung haben, bereiten Sie unsere Fahrlehrer bestens vor. In den Theoriestunden vermitteln wir Ihnen das nötige Wissen für Ihre künftige Tätigkeit hinter dem Steuer eines Omnibusses. Dabei belegen Sie sowohl Unterrichtseinheiten zum Grundwissen wie auch Theoriestunden mit Spezialwissen für Ihre angestrebte Führerscheinklasse.

Nach der Theorie folgt die Praxis. In der praktischen Grundausbildung sowie den Sonderfahrten lernen Sie Ihr Fahrzeug kennen und verschiedene Verkehrssituationen einschätzen. So bereitet Sie die Fahrschule Kandler bestens für den Straßenalltag und die praktische Fahrprüfung vor.

Regelungen des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes

Als angehender Busfahrer übernehmen Sie eine hohe Verantwortung. Daher müssen alle, die den Busführerschein beruflich nutzen wollen, neben der Fahrerlaubnis auch eine berufliche Grundqualifikation erwerben. Als anerkanntes Verkehrsausbildungszentrum bieten wir Ihnen auch Kurse zur hierzu.

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